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Salvi Güell i Bohigas, Bürgermeister des Stadtrats von Castelló d'Empúries.

 HIERMIT ERÖFFNE ICH

Angesichts der Niederschlagsknappheit und der außergewöhnlichen Situation, in der sich die Einheit Darnius-Boadella, zu der unsere Gemeinde gehört, befindet, werden in Anwendung des Gesetzesdekrets 1/2023 vom 28. Februar der katalanischen Generalitat außergewöhnliche und dringende Maßnahmen zur Bewältigung festgelegt angesichts der außergewöhnlichen Dürresituation im Gebiet der Flussgebietseinheit in Katalonien, unter Berücksichtigung des Dürreplans, der durch die Regierungsvereinbarung 1/2020 vom 8. Januar von der Abteilung für Territorium und Nachhaltigkeit der Generalitat von Katalonien genehmigt wurde, und unter Berücksichtigung der Bestimmungen Gemäß der Verordnung über die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Castelló d'Empúries (BOP Girona Nr. 77 vom 20. April 2018) ist dieser Stadtrat in Ausübung der durch das Gesetz übertragenen Befugnisse gezwungen, dies anzuordnen folgende Wassersparmaßnahmen:

Erster Punkt:

Die Verwendung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist in folgenden Fällen verboten:

Bezüglich der Bewässerung von Grünflächen sowie öffentlichen und privaten Gärten gilt ausschließlich:

Die Überlebensbewässerung von Bäumen oder Pflanzen. Dies muss mit der minimal notwendigen Wassermenge von 20.00 bis 08.00 Uhr und nur tropfenweise oder mit der Gießkanne erfolgen.
Die Rasenbewässerung ist in allen Fällen verboten, außer auf Flächen, die für die gemeinsame Ausübung von Sportarten bestimmt sind, wo die Bewässerung auf die dafür erforderliche Mindestmenge beschränkt werden kann, ohne die maximale Zuteilung von 450 m3/ha/Monat zu überschreiten.
Dieses Verbot gilt nicht für die Bewässerung mit auf Dächern gesammeltem Regenwasser sowie für die Bewässerung mit regeneriertem Wasser aus Kläranlagen.
Bei der Befüllung von Schwimmbecken ist die Verwendung von Wasser beschränkt auf:

Die teilweise Wiederbefüllung von Schwimmbädern mit einem Wasserumwälzsystem in den Mengen, die zur Gewährleistung der hygienischen Qualität des Wassers erforderlich sind.
In Bildungszentren die vollständige oder teilweise Befüllung von herausnehmbaren Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von weniger als 500 Litern zum Kinderschwimmen.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Meerwasserbecken, die ohne Anschluss an das öffentliche Versorgungs- und Abwassernetz befüllt und entleert werden.
Es ist auch verboten, abnehmbare Schwimmbecken in Terrassen und/oder Gärten zu befüllen.
Beim Reinigen von Fahrzeugen ist der Einsatz von Wasser beschränkt auf:

Reinigung in Gewerbebetrieben, die dieser Tätigkeit gewidmet sind und über Wasserumwälzsysteme verfügen. Außerhalb dieser Einrichtungen ist die Reinigung von Glas, Spiegeln, Rückspiegeln, Lichtern und Nummernschildern nur mit Schwamm und Eimer gestattet.
Die Reinigung von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Betriebe ist zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier erlaubt. Dazu gehören Lebensmitteltransportfahrzeuge, Tiertransporte (lebend oder tot), Krankenwagen, medizinische Fahrzeuge sowie der Transport von Medikamenten und Abfällen. Dies geschieht immer mit möglichst geringem Wasserverbrauch
Bezüglich der Reinigung von Straßen und Stadtmobiliar:

Das Reinigen von öffentlichen oder privaten Straßen, Kanälen, Gehwegen, Fassaden und dergleichen mit Trinkwasser ist verboten, es sei denn, die Reinigung ist Folge eines Unfalls oder eines Brandes oder es besteht eine Gefahr für die Gesundheit oder die Verkehrssicherheit . Unter diesen Umständen erfolgt die Reinigung mit der minimal erforderlichen Wassermenge.
Ja, es ist erlaubt, Schaufenster und Schaufenster mit Eimer und Schwamm zu reinigen.
Bezüglich Zierbrunnen:

Das vollständige oder teilweise Füllen von Zierbrunnen, künstlichen Seen und anderen Elementen der ästhetischen Wassernutzung ist verboten, mit Ausnahme von künstlichen Seen, die lebenswichtige Lebensgrundlagen für Wasserlebewesen darstellen und für deren Erhaltung ein minimaler Wasserverbrauch unerlässlich ist
Bezüglich Bauernhöfe:

Die Verwendung von Wasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz ist auf die zur Tränke und Reinigung der Tiere sowie zur Reinigung des Betriebsgeländes erforderlichen Mengen beschränkt. Für diese letzte Verwendung dürfen nur die zur Aufrechterhaltung der Hygienebedingungen erforderlichen Mengen und nur dann verwendet werden, wenn keine alternative Quelle vorhanden ist, und zwar ausschließlich über Hochdruckreinigungssysteme oder andere gleichwertige Systeme.
Bezüglich der Entfernung von Staub in der Luft:

Der Einsatz von Wasser zur Entfernung von Staub und Schwebstoffen aus der Luft ist verboten.


Zweiter Punkt:

Es wird daran erinnert, dass der Dürreplan, der durch die Regierungsvereinbarung 1/2020 vom 8. Januar vom Ministerium für Territorium und Nachhaltigkeit der Generalitat de Catalunya genehmigt wurde, zum Wohle der Allgemeinheit vorsieht, dass die Gesamtwassermenge, die in den städtischen Stausee gelangt, für die Versorgung des Bevölkerung dürfen 230 Liter pro Einwohner und Tag nicht überschreiten (einschließlich wirtschaftlicher und kommerzieller Aktivitäten).

Dritter Punkt:

Bezüglich der Reduzierungsprozentsätze für jede Nutzungsart im Hinblick auf den Wasserverbrauch in der Normalphase wird die folgende Tabelle verwendet:

ART DER NUTZUNG AUSSERGEWÖHNLICHE PHASE
Reduzierung der landwirtschaftlichen Bewässerung um 40 %
Die Viehhaltung verbraucht 30 % der erneuerbaren Energie

Reduzierung der industriellen Nutzung um 15 %
Freizeitnutzung mit Bewässerung um 50 % reduziert
Sonstige Freizeitnutzungen 15 % Ermäßigung
Diese Zuschüsse können auf Kosten des Nutzers durch regeneriertes Wasser aus einer Kläranlage ergänzt werden, sofern Durchfluss vorhanden ist.

Vierter Punkt:

In Bezug auf die Verbote und/oder Beschränkungen der ersten, zweiten und dritten Maßnahme dieses VERBOTs werden die örtliche Polizei und die städtischen Inspektoren einen Bericht an die zuständige Person erstatten und die Sanktionsverfahren werden angewiesen, bei Bedarf die zu verhängen entsprechende Strafen gemäß der Typisierung in der Verordnung über den kommunalen Trinkwasserversorgungsdienst der Gemeinde Castelló d'Empúries.

Fünfter Punkt:

Die in diesem Verbot festgelegten Maßnahmen wirken sich nicht auf den Verbrauch von Leitungswasser durch Gesundheitszentren oder andere einzigartige Einrichtungen aus Gründen des öffentlichen Interesses aus.

Sechster Punkt:

Die Telefonnummer des Stadtrats (972 250 426) beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit den oben genannten Bestimmungen und ist für Hinweise zu Wasserverlust oder unsachgemäßer Verwendung dankbar.

Dieser Stadtrat fordert die Bürger der Gemeinde Castelló d'Empúries auf, aus Verantwortung und auch aus Solidarität für die Einhaltung dieser Regeln zu sorgen.

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